Für noch mehr Sicherheit im Versorgungssystem: Notfallplan Gas
Wir haben Ihnen hier einige Informationen zum Notfallplan Gas der Bundesregierung zusammengestellt.
Der dreistufige Notfallplan Gas definiert das Vorgehen und die Maßnahmen rund um die Gasversorgung im Falle von Lieferengpässen und -ausfällen. Konkret heißt das: Er regelt die Gasversorgung in einer Krisensituation.
Der dreistufige Notfallplan Gas
- Frühwarnstufe (Frühwarnung)
Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.
- Alarmstufe (Alarm)
Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
- Notfallstufe (Notfall)
Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. Am 23. Juni 2022 wurde die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte „Alarmstufe“, ausgerufen.
Eine aktuelle Beurteilung der Lage entnehmen Sie der Website der Bundesnetzagentur.
Zur Krisenvorsorge arbeiten wir in der aktuellen Situation bereits eng mit den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen sowie mit anderen Netzbetreibern zusammen.
Eine umfassende Bestandsaufnahme der verschiedenen Netzkunden und ihrer Bedürfnisse, eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Etablierung von Kommunikationswegen und regelmäßige Testläufe sind von zentraler Bedeutung. Hierbei handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen.
Für Fragen zu Ihrem Gasvertrag wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Anbieter und Lieferanten.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular
Nützliche Tipps zum Energiesparen finden Sie hier.