Wozu dient MPES?
Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (MPES)
Die Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (MPES) dienen der Zuordnung einer Erzeugungsanlage zu aufnehmenden Lieferanten wie z. B. Direktvermarkter und zu Bilanzkreisen. Sie regeln außerdem den Austausch von Stamm- und Bewegungsdaten zwischen Lieferanten und Netzbetreibern und finden für alle Arten von Erzeugungsanlagen, die - ganz oder anteilig - den Lieferanten wechseln können, Anwendung.
Die Abwicklung der Prozesse läuft grundsätzlich in elektronischer Form per EDIFACT-Format. Hierfür steht Ihnen die zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
datenaustausch-strom@ mvv-netze.de
Abweichend davon haben Anlagenbetreiber für folgende Prozesse als Ausnahme zum elektronischen Datenformat die Möglichkeit, Wechsel über ein standardisiertes Excel-Formular anzumelden:
EEG 2014
- Neuzuordnung aus § 38 EEG 2014 in § 37 EEG 2014
- Erstzuordnung von Neuanlagen in die geförderte oder sonstige Direktvermarktung
- Wechsel in die Einspeisevergütung nach § 37 EEG 2014
- Wechsel in die Einspeisevergütung des § 38 EEG 2014 (Einspeisevergütung in Ausnahmefällen)
EEG 2017
- Erstzuordnung von Neuanlagen in die geförderte oder sonstige Direktvermarktung
- Rückzuordnung in den Bilanzkreis des Netzbetreibers
KWKG
- Kaufmännische Abnahme durch den Netzbetreiber nach § 4 Abs. 1, 3 KWKG 2012 ("KWKG-Vergütung")
- Kaufmännische Abnahme durch den Netzbetreiber nach § 4 Abs. 2 KWKG 2016 ("KWKG-Vergütung")
- Erstzuordnung von Neuanlagen in die Direktvermarktung nach KWKG 2016