Unterbrechung und Freischaltung eines Netzanschlusses
Sollte ein Netzanschluss gesperrt oder entsperrt werden, muss dazu ein Antrag des Lieferanten gestellt werden. Diese Anträge befinden Sie jeweils unten zum Download. Netzanschlussnutzer/Endkunden, deren Anschluss nach einer Sperre wieder freigeschaltet werden soll, müssen sich ebenfalls an Ihren Lieferanten (Energieversorger) wenden.
Sperr- und Entsperrkosten (incl. Sperr- und Entsperrversuche) für Ihren Netzanschluss:
Netto | Brutto | |
Sperrung: | 38,50 Euro | 45,82 Euro |
Entsperrung: | 38,50 Euro | 45,82 Euro |
Bei Zählern mit gemessener Leistung, in Fällen von erschwertem Zugang und bei Terminen mit Gerichtsvollziehern fallen höhere Kosten an, die nach Aufwand berechnet werden.