Moderne Messtechnik

Im September 2016 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende erlassen. Kern des Gesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb bündelt. Es regelt technische Anforderungen, die Finanzierung sowie die Datenkommunikation und legt damit die Grundlagen für die Einführung neuer elektronischer Zähler.

Wir, die MVV Netze, sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 4 MsbG für die schrittweise Installation moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) in allen Mannheimer Haushalten verantwortlich.

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Ab welchem Stromverbrauch erhalten Sie einen intelligenten Stromzähler?

Das neue Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Ein intelligentes Messsystem ist eine mit einer Kommunikationseinheit, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, ausgestattete, moderne Messeinrichtung. Intelligente Messsysteme können im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen fernabgelesen werden.

In dem Gesetz ist festgelegt, ab welchem Stromverbrauch pro Jahr eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll. Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr erhalten danach eine moderne Messeinrichtung. Ab einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sieht das Gesetz die Installation eines intelligenten Messsystems vor.

Rollout der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme in Mannheim

Die MVV Netze ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz zum schrittweisen Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme verpflichtet. Grundsätzlich sollen bis zum Jahr 2032 alle Haushalte mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein, größere Verbraucher ab 6.000 kWh bis 100.000 kWh Jahresverbrauch Strom sollen bereits bis Ende 2027 komplett auf intelligente Messsysteme umgerüstet sein.

In Mannheim werden seit Februar 2018 bei Turnuswechseln (d. h. bei Stromzählern, die wegen des Ablaufs der Eichgültigkeit gegen neue Zähler getauscht werden müssen) standardmäßig moderne Messeinrichtungen eingebaut. Neubauten bzw. umfangreich renovierte Gebäude werden ebenfalls mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet.

Nach Klärung der technischen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Installation von intelligenten Messsystemen, werden seit Anfang 2020 auch intelligente Messsysteme in Mannheim eingesetzt.

MVV Netze informiert alle Anschlussnutzer frühzeitig und schriftlich über die Installation moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Seit der Liberalisierung kann jeder Stromkunde einen unabhängigen Messstellenbetreiber beauftragen. Somit ist es Ihnen auch möglich, einen anderen Messstellenbetreiber als MVV Netze für den Einbau der neuen elektronischen Zähler auszuwählen.

Preise für die Pflicht- und Wahlleistungen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetriebsgesetz

Für moderne Messeinrichtungen wie auch für intelligente Messsysteme gelten nach dem Messstellenbetriebsgesetz deutschlandweit einheitliche Preisobergrenzen, die von allen zuständigen Messstellenbetreibern nicht überschritten werden dürfen.

Unsere Preise können Sie unseren Preisblättern entnehmen:

Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, gültig ab 01.01.2024

Ältere Preisblätter finden Sie in unserem Archiv.

 

Nachfolgend aufgelistet erhalten Sie einen Einblick in die für Sie relevanten Verträge.

Sie haben Fragen? Antworten finden Sie in unseren FAQs.

  • Moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme, Messstellenbetriebsgesetz - Was hat es damit auf sich?
    Der Deutsche Bundestag hat am 2. September 2016 ein Gesetz verabschiedet, welches den schrittweisen Austausch aller Stromzähler in Deutschland regelt. Derzeit wird der Stromverbrauch in der Regel über die schwarzen, elektromechanischen Zähler gemessen, zukünftig soll dies über elektronische Zähler erfolgen. Im Messstellenbetriebsgesetz ist beschrieben, welche Kundengruppen zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Kosten die neuen elektronischen Zähler erhalten. Die neuen elektronischen Zähler können den Stromverbrauch detaillierter darstellen und ab einem bestimmten Stromverbrauch auch mit anderen Teilnehmern des Strommarkts wie z. B. Stromanbietern kommunizieren. Da Kunden mehr Transparenz über ihren Verbrauch erhalten werden, erhofft man sich, den Stromverbrauch um bis zu 10 % zu senken.

    Welche Arten von elektronischen Stromzählern wird es zukünftig geben?
    Es werden zwei verschiedene Typen von neuen elektronischen Stromzählern unterschieden.
    Das Basismodell ist die moderne Messeinrichtung (mME). Diese kann den Verbrauch erfassen, speichern und für verschiedene Zeitbereiche anzeigen. Der zweite Typ ist das intelligente Messsystem (iMS). Hierbei handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung, die über ein Kommunikationsmodul verfügt. Damit können die Verbrauchswerte automatisiert an den Stromanbieter und den Netzbetreiber übermittelt werden.

    Welchen Nutzen haben Stromkunden durch die neuen Zähler?
    Durch die neuen elektronischen Zähler wird interessierten Kunden ein tieferer Einblick in ihr Verbrauchsverhalten ermöglicht. Mit zunehmender Verbreitung der neuen Technik werden Stromanbieter interessante Angebote für Kunden entwickeln.
    Durch die detaillierten Daten können die Netzbetreiber die Versorgungssicherheit erhöhen. Da Kunden mehr Transparenz über ihren Verbrauch erhalten werden, erhofft man sich, den Stromverbrauch um bis zu 10 % zu senken.

  • Bei wem werden die Zähler ausgetauscht? Wann werden die Zähler ausgetauscht?
    Im Messstellenbetriebsgesetz sind drei verschiedene Kundengruppen beschrieben, bei denen zukünftig die neuen elektronischen Stromzähler verbaut werden sollen.
    Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrach von weniger als 6.000 kWh pro Jahr erhalten eine moderne Messeinrichtung (mME). Der Einbau kann seit Anfang 2018 erfolgen, bis zum Jahr 2032 sollen alle Zähler bei allen Kunden umgerüstet sein. Bei Neubauten werden die modernen Messeinrichtungen (mME) bereits heute verbaut.
    Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrach von mehr als 6.000 kWh erhalten ein intelligentes Messsystem (iMS). Der Einbau erfolgt schrittweise seit Anfang 2018.
    Kunden mit Stromerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik-Anlagen) werden ab einer Erzeugungsleistung von mehr als 7 kW ein intelligentes Messsystem (iMS) erhalten.
    Wir werden alle betroffenen Kunden mindestens drei Monate vor einem Austausch schriftlich informieren. Der tatsächliche Austauschtermin wird schriftlich zwei Wochen vorher mitgeteilt. Natürlich besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu vereinbaren.

    Ist der Austausch der Stromzähler verpflichtend?
    MVV Netze ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, in den nächsten Jahren alle Stromzähler auszutauschen. Der zeitlich gestaffelte Austausch betrifft alle Stromkunden.

    Welche Kosten entstehen?
    Der eigentliche Austausch der Stromzähler ist für die Kunden kostenlos.
    Bereits heute bezahlt jeder Stromkunde über seine Stromrechnung auch Kosten für den Messstellenbetrieb. Wenn Stromkunden dies nicht anders mit ihren Stromlieferanten vereinbaren, ändert sich an dieser Abrechnungsart nichts.
    MVV Netze berechnet bei dieser Abrechnungsart die im Preisblatt veröffentlichten Preise an den Stromlieferanten. Stromkunden können bei ihrem Stromlieferanten anfragen, inwieweit diese Kosten weiterverrechnet werden.
    Nur wenn Stromkunden mit ihren Stromlieferanten vereinbart haben, dass eine direkte Kostenverrechnung stattfinden soll, wird MVV Netze direkt eine Rechnung an die jeweiligen Kunden versenden.
    Nur bei einem technisch nötigen Umbau des Stromzählerkastens entstehen beim Kunden weitere Kosten. Sollte dies der Fall sein, wird die MVV Netze dies mit jedem Kunden absprechen.

  • Welche Vorkehrungen gibt es bezüglich Datenschutz und Datensicherheit?
    Wegen der sensiblen, kundenspezifischen Daten ist im Messstellenbetriebsgesetz ein hohes Sicherheitsniveau vorgeschrieben. Dies wird unter anderem durch komplexe Zertifizierungsverfahren seitens der Hersteller von elektronischen Stromzählern und aller beteiligten Teilnehmern des Strommarkts sichergestellt. Wenn eine Übertragung von kundenspezifischen Daten erforderlich ist, findet dies natürlich verschlüsselt und in anonymisierter Form statt.

    Wer erhält die mit den elektronischen Zählern ermittelten Daten?
    Wie bisher werden die Verbrauchsdaten zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem jeweiligen Stromlieferanten ausgetauscht. Der Netzbetreiber verarbeitet darüber hinaus die gewonnenen Verbrauchsdaten für die Stabilisierung des Stromnetzes weiter.
    Es gelten hierbei die hohen Anforderungen an den Datenschutz wie im Messstellenbetriebsgesetz beschrieben.

    Wie werden mit den neuen Stromzählern die Verbrauchsdaten abgelesen und angezeigt?
    Bei modernen Messsystemen (mME) wird der aktuelle Zählerstand auf einem digitalem Display angezeigt. Darüber hinaus können Vergangenheitswerte nach Eingabe eines Zugriffscodes angezeigt werden.

    Bei einem intelligenten Messsystem (iMS) können Sie sich Ihre Verbrauchsdaten auch direkt am Gerät über einen Computer anzeigen lassen. Dazu wird von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) die Software TruDi (Transparenz- und Displaysoftware) bereitgestellt. Mit dieser Software können Sie sich direkt mit dem Smart-Meter-Gateway verbinden. Die dazu benötigte Software können Sie auf den Seiten der PTB herunterladen.

    Alternativ können Sie sich über ein Online-Portal mit Ihrem intelligenten Messsystem verbinden. Hierfür steht Ihnen ein Zugang unter nachfolgender Web-Adresse zur Verfügung: www.mvv-netze.de/iMS-Portal

    Sollten Sie hierfür Zugangsdaten benötigen stellen wir Ihnen diese gerne kostenfrei zur Verfügung. Rufen Sie uns dazu einfach an unter der Telefonnummer: 0800/0004940

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