Darüber hinaus halten wir in unserem FAQ-Bereich weiterführende Informationen zum Thema bereit.
1. Bedarf prüfen
Zuständig: Sie als Kundin/Kunde
Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort, welche Wärmepumpe für Sie am besten geeignet ist. Klären Sie je nach Wärmepumpentechnik, der Lage Ihres Grundstücks und der Bauart Ihres Gebäudes die entsprechenden Vorschriften und erforderlichen Baugenehmigungen.
Beachten Sie auch Ihre aktuelle Heizsituation und die damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre Innen-Installation und lassen Sie sich von Ihrem Installations-Fachbetrieb zu den unterschiedlichen Möglichkeiten beraten.
Bedenken Sie auch, ob Sie später eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder Photovoltaik zusammen betreiben möchten.
Bei der Auswahl der richtigen Wärmepumpe (Luftwärmepumpe, Wasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe) ist es sinnvoll, sich im Vorfeld von einem Installations-Fachbetrieb beraten und unterstützen zu lassen.
Für energieeffiziente Heizungssysteme haben Sie ggf. Anspruch auf eine staatliche Förderung. Ihr Fachbetrieb unterstützt Sie bei der Prüfung und Beantragung.
Informieren Sie sich hier über mögliche Förderprogramme.
2. Installations-Fachbetrieb beauftragen
Zuständig: Sie als Kundin/Kunde
Ihr Installations-Fachbetrieb kümmert sich um den Einbau Ihrer Wärmepumpen-Heizung und den dafür notwendigen Stromanschluss (entweder über eine Kooperation mit einem Elektrofachbetrieb oder einem eigenen Elektriker). Installateur-Verzeichnis Strom
Für den Um- oder Ausbau einer möglichen Gas-Inneninstallation benötigen Sie einen Fachbetrieb aus dem Bereich Gas. Installateur-Verzeichnis Gas
3. Wärmepumpe anmelden
Zuständig: Ihr Installations-Fachbetrieb
Grundsätzlich muss der Einbau einer Wärmepumpe mit Installation durch Ihren Installations-Fachbetrieb angemeldet werden. Denn Wärmepumpen wie auch z. B. Wallboxen, Klimageräte oder Warmwassergeräte stellen hohe Anforderungen an das öffentliche Stromnetz.
Ausgenommen ist ein einfacher Gerätetausch (gleiche Nennleistung), wenn die bestehende, angemeldete Wärmepumpe ersetzt wird.
Dafür reicht Ihr Installateur die erforderlichen Unterlagen bei MVV Netze ein.
Es ist zu beachten, dass die Anmeldung der Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber in jedem Fall Pflicht ist. Die Anmeldung bei MVV Netze muss nur durch einen eingetragenen Elektro-Fachbetrieb vorgenommen werden (gemäß VDE-ARN 4100 sowie §19 NAV).
Die Anmeldung erfolgt seitens Ihres Installations-Fachbetriebes mit dem folgendem Meldeformular:
Bitte beachten Sie, dass bei Inanspruchnahme einer Netzentgelt-Reduzierung die Wärmepumpe immer steuerbar sein muss.
4. Prüfung und Zustimmung
Zuständig: MVV Netze
MVV Netze prüft, ob der einzelne Netzanschluss Ihres Gebäudes ausreicht und erteilt die Zustimmung zur Ausführung der elektrischen Installation.
Gegebenenfalls sind mit unserer Zustimmung weitere Anpassungen für den Stromanschluss (z. B. zweiter Stromzähler für die Wärmepumpe oder sogar eine Verstärkung Ihrer Netzanschlussleitung) verbunden. Darüber informieren wir Ihren Installations-Fachbetrieb.
Sollte eine Verstärkung der Netzanschlussleitung notwendig sein, kann das für Sie einen größeren Zeit- und Kostenaufwand bedeuten.
Mehr dazu finden Sie in unseren FAQs Wärmepumpe.
Wichtig: Eine nicht angemeldete und installierte Wärmepumpe ist unzulässig.
5. Wärmepumpe anschließen
Zuständig: Ihr Installations-Fachbetrieb
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, schließt Ihr Installations-Fachbetrieb die Wärmepumpe an.
Wird in diesem Zuge eine bestehende Heizungsanlage ausgetauscht, kann der Wechsel 2-3 Tage dauern. In dieser Zeit haben Sie ggf. kein warmes Wasser. Sprechen Sie dazu unbedingt mit Ihrem Installations-Fachbetrieb.
Ihr Installateur überprüft auch,ob Anpassungen am Zähler bzw. Zählerschrank vorzunehmen sind. Je nachdem, ob ein gemeinsamer Zähler oder ein separater Zähler für die Wärmepumpe geplant ist (und die damit verbundenen unterschiedlichen Verbrauchsmessungen), ist auch die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit einem Energiemanagementsystem zu berücksichtigen.
6. Inbetriebsetzung melden
Zuständig: Ihr Installations-Fachbetrieb
Sobald Ihr Installations-Fachbetrieb Ihre Wärmepumpe in Betrieb genommen hat, meldet er uns dies schriftlich und informiert uns über Ihre gewählte Zähler-Anschlussvariante.
Gegebenenfalls müssen wir als Netzbetreiber tätig werden, um einen oder einen weiteren Zähler einzubauen, zu wechseln oder zu plombieren. In diesen Fällen müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Installations-Fachbetrieb hat uns bereits damit beauftragt. Wir stimmen uns mit Ihrem Installateur zum weiteren Vorgehen ab.
7. Energieversorger auswählen und ggf. Netzentgelte reduzieren
Zuständig: Sie als Kundin/Kunde
Abhängig von Ihrem gewählten Energieversorger stehen Ihnen unterschiedliche Tarife zur Auswahl.
Hat die Wärmepumpe eine Nennleistung ab 4,2 kW (Anschlussleistung), haben Sie bei Ihrem Energieversorger folgende Möglichkeiten eine Netzentgelt-Reduktion zu beantragen:
- Kein gesonderter Zähler
Wenn Sie keine gesonderten Zähler für Ihre Wärmepumpe haben, können Sie eine pauschale Netzentgelt-Reduktion beantragen. - Gesonderter Zähler
Haben Sie einen gesonderten Zähler für Ihre Wärmepumpe, können Sie eine 60%-ige Netzentgelt-Reduktion für den Verbrauch der Wärmepumpe beantragen. Bitte berücksichtigen Sie, dass für den zweiten Zähler ein eigenes Messentgelt hinzukommt.
siehe Preisblatt
Bitte beachten Sie die möglichen Messkonzepte für die Schaltanlage:
Übersicht Messkonzepte
Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Installateur über die möglichen Messkonzepte. Ihr Installations-Fachbetrieb wird Sie beraten und uns Ihre Präferenzen mitteilen.
Weiter können Sie sich bei Ihrem Energieversorger von den Netzentgeltumlagen für KWK und Offshore befreien lassen (in 2024: 1,11 ct/kWh).*
* Stand Juni 2024: Zurzeit noch vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Regelungen im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) durch die Europäische Kommission.
8. Sofern vorhanden: bestehenden Gasliefervertrag überprüfen
Zuständig: Sie als Kundin/Kunde
Sobald Ihre Wärmepumpe mit einem entsprechenden Stromliefervertrag in Betrieb gegangen ist und Sie kein Gas mehr benötigen (z.B. zum Kochen), dokumentieren Sie Ihren letzten Gaszählerstand (z.B. Foto) und wenden Sie sich an Ihren Energieversorger.
9. Sofern vorhanden: Gasnetzanschluss stilllegen
Zuständig: Sie als Kundin/Kunde und MVV Netze
Wenn Sie Ihren Gasliefervertrag kündigen, bleibt Ihr Gasnetzanschluss trotzdem weiterhin aktiv.
Wenn Sie langfristig kein Gas mehr beziehen möchten, kann es sinnvoll sein den Gasanschluss stillzulegen (= Zählerausbau). In dem Fall melden Sie den Gaszähler bei uns ab, da sonst weiterhin Gaszählergebühren anfallen. Die Abmeldung geht formlos per E-Mail an
betrieb_netzanschluss_gw@. mvv-netze.de
Bitte nennen Sie uns hier unbedingt die Gaszählernummer und Ihre Anschrift. Daraufhin setzen wir uns mit Ihnen zur Terminvereinbarung des kostenlosen Ausbaus mit Ihnen in Verbindung
Als Netzbetreiber ist MVV Netze verantwortlich für den sicheren Betrieb des öffentlichen Gasversorgungsnetzes und der zugehörigen Netzanschlüsse. Auch wenn Ihr Gas-Netzanschluss derzeit nicht genutzt wird und der Gaszähler demontiert wurde, sind turnusmäßige Überprüfungen und ggf. Instandhaltungsmaßnahmen an dem Netzanschluss erforderlich. Sofern Sie zukünftig Ihren Gasanschluss nicht mehr benötigen, bieten wir Ihnen in diesem Rahmen eine kostenlose Abtrennung (= Rückbau) an.
Sofern der Netzanschluss weiterhin erhalten bleiben soll, ohne dass dieser genutzt wird, fällt ab dem 2. vollständigen Kalenderjahr eine jährliche Instandhaltungspauschale an.
Ergänzende Bedingungen NVAV Gas (Ziffer 3.)
Unabhängig davon können Sie jederzeit einen kostenpflichtigen Rückbau des Gasnetzanschlusses online beantragen: www.netzanschlussportal.de
Installateur suchen und finden
Ihr Elektrofachbetrieb kümmert sich um den Anschluss der Wärmepumpe und berät Sie bei den Fragen, welche Anpassungen an der elektrischen Anlage und am Zählerschrank vorzunehmen sind.
Bitte achten Sie bei der Auftragsvergabe darauf, dass Sie einen Installateur auswählen, der im Installateurs-Verzeichnis der MVV Netze GmbH bzw. eines anderen Netzbetreibers eingetragen und somit zugelassen ist. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass die in Ihrem Haus installierte Anlage den gültigen technischen Regeln und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Hier finden Sie Partnerfirmen, die für die Arbeit an unserem Netz zertifiziert sind: