Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage
In wenigen Schritten zu Ihrer eigenen PV-Anlage
Beachten Sie bitte unsere aktuellen Bearbeitungszeiten vom Inbetriebsetzungsantrag (durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen) bis zur Inbetriebnahme (Zählermontage) von derzeit ca. 12 Wochen.
- Planung Photovoltaikanlage
Folgende grundlegende Fragestellungen sollten Sie sich bei der Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage stellen: Welche Leistung soll die PV-Anlage haben (kWp)?
- Ist schon eine PV-Anlage auf diesem Grundstück installiert?
- Soll der erzeugte Strom aus der PV-Anlage selbst verbraucht werden? Falls ja, ist bei Belieferung von Dritten und bei Anlagen > 30 kWp ein Zähler zur Messung der erzeugten Arbeit zu installieren.
- Welche Kosten für einen ggf. höheren Netzanschluss kommen auf mich zu?
- Wie erfolgt die Beantragung des Anschlusses bei MVV Netze durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen?
- Wer wird Messstellenbetreiber (MSB)?
- Welches Messkonzept kommt für Sie in Frage?
- Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein.
Verwenden Sie als Einspeiseanfrage die Einspeiseanfrage/ Checkliste für PV-Anlagen.
In dem PDF-Dokument finden Sie umfangreiche Informationen zu den von uns benötigten Unterlagen sowie technische und gesetzliche Anforderungen je nach Anlagenleistung. (Bitte beachten Sie, dass bei Gesetzesänderungen immer die aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers Gültigkeit haben.)
Steuergeräte für die Fernsteuerung nach § 9 Abs. 1 und 2 EEG in Mannheim, Ilvesheim und Ketsch finden Sie in nachfolgendem Dokument:B
Beantragung und Ausgabe Photovoltaik-Rundsteuergerät (PV-TRE)
- Prüfung des Netzanschlusses
Wir prüfen, ob Ihr Netzanschluss und die vorgelagerten Netzkomponenten für die geplante Anlagengröße geeignet sind. Sollte eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses erforderlich sein, erhalten Sie dafür ein unverbindliches Angebot. Falls Netzausbaumaßnahmen nötig sind, informieren wir Sie darüber zeitnah.
- Bau und Installation der PV-Anlage
Sobald alle Prüfungen des Netzanschlusses abgeschlossen sind, kann der Anlagenbauer mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben beginnen. - Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme erfolgt durch die Elektrofachfirma. Die Elektrofachfirma hat die Erzeugungsanlage auf den korrekten Einhalt der Technischen Anschlussbedingungen sowie der VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4101 zu überprüfen. Die Elektrofachfirma reicht die restlichen Unterlagen (siehe Checkliste PV-Anlage) ein:
Inbetriebsetzungsprotokoll-PV-Anlage
Die Erstinbetriebnahme dient lediglich zur Überprüfung der Erzeugungsanlage. Die PV-Anlage ist bis zur Inbetriebnahme vom Netz zu trennen. Beträgt der Zeitraum zwischen der Erstinbetriebnahme und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit Netzanschluss mehr als drei Tage, ist die Erstinbetriebnahme mit Fotos zu dokumentieren und unverzüglich einzureichen.
Achtung: Ab sofort müssen alle Erzeugungs- und Einspeisezähler durch einen Messstellenbetreiber nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gestellt und betrieben werden. Sollte kein dritter Messstellenbetreiber angemeldet werden, übernimmt dies MVV Netze als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Kundeneigene Zähler sind nicht mehr zulässig.
- Inbetriebnahme der PV-Anlage
Die Inbetriebnahme inkl. Verplombung der PV-Anlage erfolgt durch einen Beauftragten der MVV Netze. Dabei wird bei Anlagen mit Eigennutzung ebenfalls ein Zähler gesetzt. Abschließend muss das Inbetriebnahme-Protokoll durch den Anlagenbetreiber, den Anlagenerrichter sowie den Beauftragten der MVV Netze unterschrieben werden.
- Meldung an die Bundesnetzagentur
Der Anlagenbetreiber ist innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zur unverzüglichen Registrierung bei der Bundesnetzagentur verantwortlich. Solange die PV-Anlage nicht registriert ist, verringert sich der Anspruch auf die Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.
Weitere Informationen
Lassen Sie uns eine Kopie der Registrierungsbestätigung mit der Registrierungsnummer zukommen. Dies gilt als Grundlage für die finanzielle Förderung. - Vertragsabschluss – Bestätigung der Einspeisung
Sie erhalten in der Regel ca. drei bis vier Wochen nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage eine Bestätigung von uns. Bei Photovoltaikanlagen schließen wir keinen Vertrag ab, sondern versenden nach Inbetriebnahme eine Einspeisebestätigung. Senden Sie uns bitte davon nur das Kundendatenblatt ausgefüllt und unterschrieben zurück.
EEG Einspeisebestätigung für Photovoltaikanlagen - Abschlagzahlungen
Sie erhalten im Inbetriebnahmejahr Abschlagszahlungen in der Regel beginnend im Monat nach der Inbetriebnahme. In den Folgejahren erhalten Sie zwölf Abschlagszahlungen. Diese werden in der Regel nach dem ersten vollen Kalenderjahr an die tatsächliche Einspeisung angepasst. In den folgenden Jahren werden die Abschläge nur bei starken Abweichungen geändert. Besondere Wetterlagen werden bei der Berechnung berücksichtigt. - Abrechnung
Am 31.12. jeden Jahres werden von Ihnen oder von einem beauftragten Dritten (Messdienstleister) die relevanten Zähler/Zählerstände abgelesen. Den oder die Zählerstände teilen Sie uns bitte mit. Danach erstellen wir die Abschlussrechnung für das Kalenderjahr. - Betreiberwechsel
Sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage verkaufen wollen, nutzen Sie bitte das
Formular Betreiberwechsel. - Austausch von Modulen
Sollen Module der Photovoltaikanlage ausgetauscht werden, nutzen Sie bitte das
Formular Modultausch.