Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen
Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist ein umfassendes, zentrales Register für den Strom- und Gasmarkt, welches am 31.01.2019 den Betrieb aufgenommen hat.
Das Anlagenregister, das PV-Meldeportal sowie die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur wurden durch das MaStR abgelöst. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht.
Wichtig für Sie
Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann muss die Registrierung i. d. R. bis zum 31.01.2021 im MaStR erfolgt sein.
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
Wir unterstützen Sie!
Wenn Ihre Anlage vor dem 31.01.2019 an unser Netz angeschlossen wurde, senden wir Ihnen ein Informationsschreiben mit Hinweisen zur Ihrer Registrierungspflicht zu. Dieses Informationsschreiben versenden wir in Absprache mit der Bundesnetzagentur zur Steuerung der Registrierungsfrequenz und zur Entlastung der Ressourcen der Bundesnetzagentur etappenweise.
Über unser Anlagenbetreiberportal können Sie alle Daten einsehen, die wir zu Ihnen und Ihrer Anlage in unserem System gespeichert haben. Wir empfehlen Ihnen, diese Daten mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen für die Registrierung im MaStR abzugleichen.