Checkliste für die Einrichtung Ihrer KWK-Anlage
In wenigen Schritten zu Ihrer KWK-Anlage
- Planung
Folgende grundlegende Fragen sollten Sie sich im Rahmen der Planung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) stellen:
- Welche Leistung soll die KWK-Anlage bekommen (kW)?
- Ist Selbstverbrauch des erzeugten Stroms aus der KWK-Anlage vorgesehen?
- Welche Kosten für einen ggf. höheren Netzanschluss kommen auf mich zu?
- Wie erfolgt die Beantragung des Anschlusses bei MVV Netze durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen?
- Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein.
- Einspeiseanfrage
- Konformitätserklärung
- Datenblatt der Anlage ggf. Schaltbild der Anlage
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Prüfung des Netzanschlusses
Wir prüfen, ob Ihr Netzanschluss und die vorgelagerten Netzkomponenten für die geplante Anlagengröße geeignet sind. Sollte eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses erforderlich sein, erhalten Sie dafür ein unverbindliches Angebot. Falls Netzausbaumaßnahmen nötig sein sollte, informieren wir Sie darüber zeitnah. - Bau der Anlage
Sobald alle Prüfungen des Netzanschlusses abgeschlossen sind, kann der Anlagenbauer mit der Errichtung Ihrer KWK-Anlage nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben beginnen. - Erstinbetriebnahme der KWK-Anlage
Die Erstinbetriebnahme erfolgt durch die Elektrofachfirma. Die Elektrofachfirma hat die Erzeugungsanlage auf den korrekten Einhalt der Technischen Anschlussbedingungen sowie der VDE-Anwendungsregeln zu überprüfen. Die Elektrofachfirma reicht die restlichen Unterlagen ein: Meldeformular Erzeugungsanlagen.
Die Erstinbetriebnahme dient lediglich zur Überprüfung der Erzeugungsanlage. Die KWK-Anlage ist bis zur Inbetriebnahme vom Netz zu trennen. Beträgt der Zeitraum zwischen der Erstinbetriebnahme und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit Netzanschluss mehr als drei Tage, ist die Erstinbetriebnahme mit Fotos zu dokumentieren und unverzüglich einzureichen. - Inbetriebnahme der KWK-Anlage:
Die Inbetriebnahme inkl. Verplombung der KWK-Anlage erfolgt durch einen Beauftragten der MVV Netze. Dabei wird bei Anlagen mit Eigennutzung ebenfalls ein Zähler gesetzt. Abschließend muss das Inbetriebnahme-Protokoll durch den Anlagenbetreiber, den Anlagenerrichter sowie den Beauftragten der MVV Netze unterschrieben werden. - Förderantrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist die Zulassung der Anlage beim BAFA.
Meldung vornehmen - Meldung an die Bundesnetzagentur
Der Anlagenbetreiber ist innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme der KWK-Anlage zur unverzüglichen Registrierung bei der Bundesnetzagentur verantwortlich. Solange die KWK-Anlage nicht registriert ist, verringert der Anspruch auf die Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem KWKG.
Weitere Informationen
Lassen Sie uns eine Kopie der Registrierungsbestätigung mit der Registrierungsnummer zukommen. Dies gilt als Grundlage für die finanzielle Förderung. - Vertragsabschluss und Bestätigung der Einspeisung
Sie erhalten in der Regel drei bis vier Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer KWK-Anlage eine Bestätigung von uns. Bei KWK-Anlagen schließen wir keinen Vertrag ab, sondern versenden nach Inbetriebnahme eine Einspeisebestätigung. Senden Sie uns bitte davon nur das Kundendatenblatt ausgefüllt und unterschrieben zurück. - Abschlagzahlungen
Sie erhalten im Inbetriebnahmejahr Abschlagszahlungen in der Regel beginnend im Monat nach der Inbetriebnahme. In den Folgejahren erhalten Sie zwölf Abschlagszahlungen. Diese werden in der Regel nach dem ersten vollen Kalenderjahr an die tatsächliche Einspeisung angepasst. In den folgenden Jahren werden die Abschläge nur bei starken Abweichungen geändert. - Abrechnung
Am 31.12. jeden Jahres werden von Ihnen oder von einem beauftragten Dritten (Messdienstleister) die relevanten Zähler/Zählerstände abgelesen. Den oder die Zählerstände teilen Sie uns bitte mit. Danach erstellen wir die Abschlussrechnung für das Kalenderjahr. - Betreiberwechsel
Sollten Sie Ihre KWK-Anlage verkaufen wollen, nutzen Sie bitte das Formular Betreiberwechsel.