In wenigen Schritten zu Ihrer EEG-Anlage
- Planung Ihrer EEG-Anlage
Folgende grundlegende Fragestellungen sollten Sie sich bei der Planung Ihrer EEG-Anlage stellen:
- Welche Leistung soll die EEG-Anlage haben (kW)?
- Was ist die Energiequelle (Wind, Biomasse etc.)?
- Ist schon eine Stromerzeugungsanlage auf Ihrem Grundstück installiert?
- Soll der erzeugte Strom aus der EEG-Anlage selbst verbraucht werden?
- Welche Kosten für einen ggf. höheren Netzanschluss kommen auf Sie zu?
- Wie erfolgt die Beantragung des Anschlusses bei MVV Netze durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen?
- Wer wird Messstellenbetreiber (MSB)?
- Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein
- Einspeiseanfrage
- Schaltbild der Anlage
- Konformitätserklärung
- Prüfung des Netzanschlusses
Wir prüfen, ob Ihr Netzanschluss und die vorgelagerten Netzkomponenten für die geplante Anlagengröße geeignet sind. Sollte eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses erforderlich sein, erhalten Sie dafür ein unverbindliches Angebot. Falls Netzausbaumaßnahmen nötig sein werden, informieren wir Sie darüber zeitnah. - Bau und Installation der EEG-Anlage
Sobald alle Prüfungen des Netzanschlusses abgeschlossen sind, kann der Anlagenbauer mit der Errichtung Ihrer EEG-Anlage nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben beginnen. - Erstinbetriebnahme der EEG-Anlage
Die Erstinbetriebnahme erfolgt durch die Elektrofachfirma. Die Elektrofachfirma hat die Erzeugungsanlage auf den korrekten Einhalt der Technischen Anschlussbedingungen sowie der VDE-Anwendungsregeln zu überprüfen. Ebenfalls reicht sie die restlichen Unterlagen ein: Meldeformular Erzeugungsanlagen.
Die Erstinbetriebnahme dient lediglich zur Überprüfung der Erzeugungsanlage. Die EEG-Anlage ist bis zur Inbetriebnahme vom Netz zu trennen. Beträgt der Zeitraum zwischen der Erstinbetriebnahme und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit Netzanschluss mehr als drei Tage, ist die Erstinbetriebnahme mit Fotos zu dokumentieren und unverzüglich einzureichen. - Inbetriebnahme der EEG-Anlage
Die Inbetriebnahme inkl. Verplombung der EEG-Anlage erfolgt durch einen Beauftragten der MVV Netze. Dabei wird bei Anlagen mit Eigennutzung ebenfalls ein Zähler gesetzt. Abschließend muss das Inbetriebnahme-Protokoll durch den Anlagenbetreiber, den Anlagenerrichter sowie den Beauftragten der MVV Netze unterschrieben werden. - Meldung an die Bundesnetzagentur
Sie als Anlagenbetreiber sind innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage zur unverzüglichen Registrierung bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Solange die EEG-Anlage nicht registriert ist, verringert sich der Anspruch auf die Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.
Weitere Informationen
Lassen Sie uns eine Kopie der Registrierungsbestätigung mit der Registrierungsnummer zukommen. Dies gilt als Grundlage für die finanzielle Förderung. - Vertragsabschluss – Bestätigung der Einspeisung
Sie erhalten in der Regel ca. drei bis vier Wochen nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage eine Bestätigung von uns. Bei EEG-Anlagen schließen wir keinen Vertrag ab, sondern versenden nach Inbetriebnahme eine Einspeisebestätigung. Senden Sie uns bitte davon nur das Kundendatenblatt ausgefüllt und unterschrieben zurück. - Betreiberwechsel
Sollten Sie Ihre EEG-Anlage verkaufen wollen, nutzen Sie bitte das Formular Betreiberwechsel.