Informationen für Installateure im Bereich Gas / Wasser
Allgemeine Informationen
Arbeiten am Gas- und /Wassernetz dürfen - abgesehen vom Gas-Netzbetreiber und dem Wasserversorgungsunternehmen - nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden, das in einem Installateurverzeichnis der betreffenden Unternehmen eingetragen ist. Dies regelt die NDAV § 13 Abs. 2 und der AVBWasserV § 12 Abs. 2.
Im Interesse des Anschlussnehmers darf der Gas-Netzbetreiber oder das Wasserversorgungsunternehmen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Die Eintragungspraxis ist in den „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 1. März 2007“ geregelt.
Das Installateurverzeichnis
Die Eintragung ins Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich bei dem Gasnetzbetreiber oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des Installationsunternehmens befindet, das eingetragen werden soll. Erfasst werden Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung bzw. Installationsunternehmen im Sinne der NDAV/AVBWasserV.
Für die Errichtung bzw. Installation der Kundenanlage im Haus ist der Eigentümer verantwortlich und beauftragt damit einen konzessionierten Installationsbetrieb seiner Wahl. Die durch MVV Netze konzessionierten Installateuren befinden sich im folgenden Verzeichnis:
Installateurverzeichnis Gas / Wasser
Sind Sie als Installationsbetrieb im Versorgungsgebiet der MVV-Netze angesiedelt, benutzen Sie bitte für den Ersteintrag ins Installateurverzeichnis das nachfolgende Formular. Bitte lesen Sie es sorgfältig durch, denn Ihr Antrag kann nur mit vollständig eingereichten Unterlagen bearbeitet werden:
Antrag auf Eintragung ins Installateurverzeichnis Gas / Wasser
Zu Erteilung einer Gastkonzession senden Sie uns bitte eine Kopie ihres gültigen Installateursausweises zu.
Installation der Anlage
- Anmeldepflicht - Formulare
Anmeldungen - und Inbetriebsetzungen dürfen nur von konzessionierten Vertragsinstallateuren beim Netzbetreiber / Versorgungsunternehmen beantragt werden. Zum Nachweis der Konzession - besonders für Gastkonzessionen - ist immer eine Kopie des gültigen Installateurausweises beizulegen.
Grundsätzlich muss die Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gasanlagen sowie jeder Austausch von Gasgeräten, vor Arbeitsbeginn durch das Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular mitgeteilt werden, unabhängig davon, ob sich die Nennwärmeleistung ändert oder nicht.
Hier finden Sie die Formulare, die für Sie wichtig sind:
Anmeldung einer Trinkwasseranlage
Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Gasanlage
Anleitung zum Anmeldeverfahren
Ansprechpartner für Vertragsinstallateure
Schornsteinfeger
Für die Anmeldung von neuen Gasanlagen ist die Unterschrift des zuständigen Schornsteinfegers einzuholen. Hier finden Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister: https://www.schornsteinfeger-innung-karlsruhe.de
Hier finden Sie das Formblatt TAF (Technische Angaben über Feuerungsanlagen):
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Bauwasseranschluss
- Netzanschlüsse allgemein
Sie benötigen einen neuen Netzanschluss für Wasser und/oder Bauwasser? Unser Netzanschlussteam hilft Ihnen gerne weiter: Infos zu Netzanschlüssen
- Bauwasseranschluss - Inbetriebnahme
Benötigen Sie während Ihres Bauvorhabens Wasser und haben Ihre Wasserinstallation noch nicht fertig gestellt? Dann können Sie hier einen Bauwasserzähler beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass bereits ein Anschluss in einem Gebäude, Schacht oder Bauwasserschrank in Betrieb ist.
Bitte schicken Sie das aufgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Mail-Adresse: betrieb_netzanschluss_gw@ mvv-netze.de
- Bauwasser aus dem Versorgungsnetz mittels Standrohr
Falls sie keinen Bauwasseranschluss haben und trotzdem Wasser für ihr Bauvorhaben brauchen, können Sie hier ein Standrohr mit Wasserzähler beantragen.
Weitere Informationen
Trinkwasseranalysen der Wasserwerke
Vermietung Standrohre für die Wasserversorgung per Hydrant
- Innensrohrsanierungsverfahren mit Epoxid Harz:
Die Rohrinnensanierung mit Bestandteilen von Epoxidharz ist aufgrund nicht anerkannter Regeln der Technik, § 17 Abs. 1 Trinkwasser- Verordnung, im Versorgungsgebiet der MVV-Netze verboten. Dies wurde durch die Rechtsprechung vom Landgericht Mannheim Aktenzeichen 3O 17/14, durch das Oberlandesgericht Karlsruhe Aktenzeichen 6 U 174/14 und dem Bundesgerichtshof Aktenzeichen KZR 61/15 bestätigt.
Weitere Informationen - Gartenwasser
MVV Netze kann keine Freistellung für die Abwassergebühren erteilen, wenn das Wasser für Bewässerung ihres Gartens benutzt wird. Diese Freigabe für „Gartenwasser“ ist bei der Stadtentwässerung zu beantragen. Bitte kontaktieren Sie daher direkt:
- Stadtentwässerung allgemeine Telefonnummer: 0621 2935210 oder
Stadtentwässerung Homepage