Gesetzliche Vorgaben

Nachfolgend haben wir für Sie wichtige gesetzliche Vorgaben kurz und knapp zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass es im Laufe der Zeit immer wieder zu Gesetzesanpassungen kommen kann, die hier ggf. noch nicht berücksichtigt sind.

 

  • TAB BW 2019 Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg 2019
  • Elektrische Anlagen, und somit auch Ladeeinrichtungen, dürfen nur durch konzessionierte Elektrofachfirmen errichtet werden. D. h. Ihre Ladeeinrichtung darf nur durch eine entsprechende Fachfirma in Betrieb genommen werden. Eine Übersicht der eingetragenen Installateure finden Sie hier ->  Liste eingetragener Installateure. Ob die Fachfirma dabei direkt bei uns konzessioniert ist oder bei einem anderem Netzbetreiber (z. B. in einer anderen Stadt), ist unerheblich. Jede konzessionierte Fachfirma darf diese Arbeiten durchführen (siehe Niederspannungsversorgung - NAV).
  • Alle Ladeeinrichtungen müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden (siehe Niederspannungsversorgung - NAV).
    Nachdem Ihr Installateur den finalen Technick-Check bei Ihnen vorgenommen hat, übermittelt er uns, dem Netzbetreiber, die Inbetriebnahme-Meldung über das VDE-Formular B.3 "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge"
  • Darüber hinaus sind alle Ladeeinrichtungen genehmigungspflichtig, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je elektrischer Anlage überschritten wird (siehe auch FAQs).

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