Anschlussprüfung
Unter Umständen ist der Netzanschluss für die Anforderungen Ihrer Elektromobilität nicht ausreichend dimensioniert.
Wir überprüfen für Sie im Vorfeld, ob Sie die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss umsetzen können oder ob wir den Netzanschluss verstärken müssen.
Für die Überprüfung benötigen wir folgende Informationen:
- Ort, Straße und Hausnummer der zukünftigen Ladeeinrichtung
- Ladeleistung Ihrer geplanten Ladeeinrichtung in kW
- Anzahl der Ladepunkte je Ladeeinrichtung
- Herstellerangaben optional (z. B. Model)
- Sofern die Messung Ihre Ladeeinrichtung über einen vorhandenen Zähler erfolgen soll: Ihre Zählernummer
Bitte senden Sie die o. g. Informationen einfach über das nachfolgende WEB-Formular direkt an uns.
Befindet sich Ihr Parkplatz oder Ihre Garage abseits Ihres Wohneigentums auf einem Gemeinschaftsgrundstück, das noch nicht mit Strom versorgt wird, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:
Ohne die Zustimmung aller Grundstückseigentümer dürfen wir Ihren Netzanschluss nicht bauen.
Denn sie benötigen für das gemeinsame Grundstück auch einen gemeinsamen Netzanschluss, den Sie – nach vorheriger Prüfung durch uns – in unserem Netzanschlussportal beantragen.
Nach der Installation sind der von uns verlegte Netzanschluss und die von Ihrem Installateur errichtete Anschlusssäule für dieses Grundstück somit Eigentum der Gemeinschaft. Dieser Anschlusspunkt auf dem Gemeinschaftsgrundstück muss bei nachträglich installierten Wallboxen von allen Eigentümern genutzt werden.
Überlegen und beschließen Sie daher in der Eigentümergemeinschaft die Art der Baumaßnahmen-Durchführung, die Verteilung der Netzanschlusskosten und den Standort der gemeinsamen Netzanschlusssäule. Beachten Sie bei der Beschaffung der Netzanschlusssäule durch Ihren Installateur unbedingt die Größe, damit in der Säule später auch die Zähler aller Eigentümer einen Platz finden.
Es gibt Netzanschlusssäulen inklusive integrierter Ladesäule. Allerdings können hier in der Regel immer nur ein bis zwei Fahrzeuge geladen werden. In diesem Fall sollten Sie sich abstimmen, wie der Ladestrom gezählt und abgerechnet wird.