Anschlussprüfung

Unter Umständen ist der Netzanschluss für die Anforderungen Ihrer Elektromobilität nicht ausreichend dimensioniert.

Wir überprüfen für Sie im Vorfeld, ob Sie die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss umsetzen können oder ob wir den Netzanschluss verstärken müssen.

Für die Überprüfung benötigen wir folgende Informationen:
 

  • Ort, Straße und Hausnummer der zukünftigen Ladeeinrichtung
  • Ladeleistung Ihrer geplanten Ladeeinrichtung in kW
  • Anzahl der Ladepunkte je Ladeeinrichtung
  • Herstellerangaben optional (z. B. Model)
  • Sofern die Messung Ihre Ladeeinrichtung über einen vorhandenen Zähler erfolgen soll: Ihre Zählernummer

Bitte senden Sie die o. g. Informationen einfach über das nachfolgende WEB-Formular direkt an uns.

 

Sie haben Interesse an einer Ladestation?
Wo soll die Installation erfolgen? *
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Ist an Ihrem Netzanschluss bereits eine Ladeeinrichtung angeschlossen? *
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Wird die bestehende Ladeinfrastruktur in das Managementsystem integriert?
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Wie viele Ladeeinrichtungen sollen installiert werden?
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Welche Anschlussleistung hat Ihre gewünschte Ladesäule? *
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Summe neu installierter Anschlussleistungen

Bitte tragen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung ein (z.B. 4x 11 kW + 4x 22 kW)

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Bitte geben Sie die gesamte Leistung aller Ladeeinrichtungen an

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Welches Managementsystem wird verwendet?
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Bitte teilen Sie uns weitere wichtige Informationen wie z.B. wie viele Ladeeinrichtungen bereits existieren, Ihre geplante Ladeleistung, Angaben zum Ladestation-Hersteller/Model… mit.

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Sie benötigen keine Genehmigung im Vorfeld durch den Netzbetreiber.
Nachdem Ihr Installateur den finalen Technik-Check bei Ihnen vorgenommen hat, übermittelt er uns, dem Netzbetreiber, das Datenblatt B.3 „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ aus der VDE-AR-N 4100. Das Datenblatt finden Sie hier:

Datenblatt

Sie benötigen keine Genehmigung im Vorfeld durch den Netzbetreiber.
Die Kapazität Ihren Netzanschlusses und Ihre Haussicherung sollte jedoch durch den Elektroinstallateur geprüft werden. Ggf. ist eine Verstärkung des Netzanschlusses erforderlich, dies muss durch Ihre Elektrofachfirma geprüft werden.
Nachdem Ihr Installateur den finalen Technik-Check bei Ihnen vorgenommen hat, übermittelt er uns, dem Netzbetreiber, das Datenblatt B.3 „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ aus der VDE-AR-N 4100. Das Datenblatt finden Sie hier:

Datenblatt

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Anrede
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Anschluss an einen bestehenden Zähler? *
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(Zähler, über den die Ladeeinrichtung gemessen werden soll)

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Befindet sich Ihr Parkplatz oder Ihre Garage abseits Ihres Wohneigentums auf einem Gemeinschaftsgrundstück, das noch nicht mit Strom versorgt wird, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten: 
 
Ohne die Zustimmung aller Grundstückseigentümer dürfen wir Ihren Netzanschluss nicht bauen. 

Denn sie benötigen für das gemeinsame Grundstück auch einen gemeinsamen Netzanschluss, den Sie – nach vorheriger Prüfung durch uns – in unserem Netzanschlussportal beantragen.

Nach der Installation sind der von uns verlegte Netzanschluss und die von Ihrem Installateur errichtete Anschlusssäule für dieses Grundstück somit Eigentum der Gemeinschaft. Dieser Anschlusspunkt auf dem Gemeinschaftsgrundstück muss bei nachträglich installierten Wallboxen von allen Eigentümern genutzt werden.

Überlegen und beschließen Sie daher in der Eigentümergemeinschaft die Art der Baumaßnahmen-Durchführung, die Verteilung der Netzanschlusskosten und den Standort der gemeinsamen Netzanschlusssäule. Beachten Sie bei der Beschaffung der Netzanschlusssäule durch Ihren Installateur unbedingt die Größe, damit in der Säule später auch die Zähler aller Eigentümer einen Platz finden.

Es gibt Netzanschlusssäulen inklusive integrierter Ladesäule. Allerdings können hier in der Regel immer nur ein bis zwei Fahrzeuge geladen werden. In diesem Fall sollten Sie sich abstimmen, wie der Ladestrom gezählt und abgerechnet wird. 

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