Zukunft der Wärmeversorgung Gas- und Fernwärmenetze

Der politische Rahmen für die Zukunft der Wärmeversorgung entwickelt sich aktuell weiter. So wurde auf Bundesebene ein Betriebsverbot für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel ab 2045 eingeführt. Das Land Baden-Württemberg fordert klimaneutrale Gebäude bereits im Jahr 2040. Die Stadt Mannheim hat mit Beschluss des Gemeinderates zur Kommunalen Wärmeplanung vom 12.3.2024 den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen für die Stadt Mannheim konkretisiert. Künftig sollen hiernach Fernwärme und Wärmepumpen die Zukunft der Gebäudeheizungen sein.

Die konkreten Auswirkungen auf die Gasverteilungsnetze in der Stadt Mannheim stehen noch nicht fest und sind auch von der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen abhängig. Eine Stilllegung von Gasversorgungsleitungen erscheint vor diesem Hintergrund - insbesondere dort, wo Fernwärme verfügbar ist oder künftig sein wird - aber wahrscheinlich.  

Dies sollten Hauseigentümer und Gewerbekunden bei einer Entscheidung für ihre künftige Wärmeversorgung berücksichtigen. MVV Netze kann nicht gewährleisten, dass die leitungsgebundene Gasversorgung bis zu einem endgültigen Betriebsverbot Bestand hat, und kann mittelfristige Stilllegungen nicht ausschließen. In Bereichen, in denen auch Versorgungsleitungen für Fernwärme verlegt sind oder verlegt werden, können Stilllegungen der Gasversorgungsleitungen aus wirtschaftlichen Gründen auch zeitnah erfolgen. 

Mehr Informationen zur Verfügbarkeit von Fernwärme finden Sie hier:
Verfügbarkeitstool

Geplante Stilllegungen im Bereich Gasnetze

In mehreren Straßen, für die der Kommunale Wärmeplan die Versorgung mit Fernwärme vorsieht und in denen nur noch wenige Gashausanschlüsse genutzt werden, wären in den nächsten Jahren kostenintensive Erneuerungen im Gasnetz erforderlich. Diese Erneuerungen sind insbesondere vor dem Hintergrund einer dekarbonisierten Wärmeversorgung nicht nachhaltig und nicht mehr wirtschaftlich.

Daher plant MVV Netze die Gasversorgungsleitungen in folgenden Straßen stillzulegen:

  • Brettener Straße (Seckenheim), Stilllegung 08/2024
  • Lupinenstraße  (Neckarstadt-West), Stilllegung 09/2025

(Stand 11.6.2024)

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