Bauwasserversorgung
Wir kümmern uns darum
Für Ihre nächste Baustelle, Veranstaltung oder Messe im Freien benötigen Sie Wasser – wir sorgen dafür, dass das reibungslos funktioniert.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Erstellen eines provisorischen Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück zur späteren Nutzung als Standardnetzanschluss
- Aus einem öffentlichen Hydranten mittels eines Standrohres
Die Entscheidung, ob Sie einen provisorischen Netzanschluss oder ein Standrohr verwenden können, wird von den folgenden Faktoren beeinflusst. Dazu gehören u. a. die technische Infrastruktur, die Dauer der gewünschten Versorgung und die Frage, ob der Baustellenanschluss für das noch zu errichtende Gebäude weiter genutzt werden soll. Außerdem ist es relevant, welche Wassermenge Sie für Ihre Baustelle benötigen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Kundeninformationsblatt.
Bauwasser über neu erstellten provisorischen Netzanschluss
Für die Bauwasserversorgung durch einen provisorischen Netzanschluss nutzen Sie bitte unser digitales Netzanschluss-Portal. Bitte halten Sie dafür einen Plan mit Markierung der Stelle, an der Sie die Baustellenversorgung benötigen, bereit.
Preise und Leistungen für zeitlich befristete Netzanschlüsse wie die Baustellenversorgung finden Sie hier.
Login Netzanschluss-Portal
Zähler für Ihr Bauwasser
Ist Ihr Anschluss in einem Gebäude, Schacht oder Bauwasserschrank in Betrieb, beantragen Sie einen Bauwasserzähler.
Antrag und Bedingungen
Um einen passenden Bauwasserzähler setzen zu lassen, bitten wir Sie die folgenden Punkte zu beachten:
- Füllen Sie den Antrag bequem am Bildschirm aus
- Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an betrieb_netzanschluss_gw@ mvv-netze.de
- Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung und stimmen gemeinsam einen Termin für den Zählereinbau ab.
Standrohr an einem öffentlichen Hydranten
Für die Wasserversorgung per Hydrant aus dem öffentlichen Netz vermietet die MVV Energie AG Standrohre mit Wasserzähler. Diese können Sie bis zu einem Jahr mieten. Danach ist das Standrohr zurückzugeben und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Für das Standrohr fällt aktuell ein Jahresmietzins in Höhe von 457,95 EUR (netto) an. Die Jahresgebühr wird tagesscharf abgerechnet.
Sicher Setzen eines Standrohres
Ergänzende Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)
Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Standrohr - Antrag und Bedingungen
Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie die folgenden Punkte zu beachten:
- Sie erhalten Ihr Standrohr innerhalb weniger Tage.
- Wir bitten Sie, uns zwei Arbeitstage bevor Sie das Standrohr benötigen, den entsprechenden Antrag ausgefüllt zuzuschicken.
- Bitte füllen Sie den Antrag bequem am Bildschirm aus, speichern diesen und senden ihn als Anhang per E-Mail direkt an standrohr@. Bitte senden Sie keine Scans oder gedruckte PDF-Dateien. mvv.de
- Die Nutzung der Standrohre für Brauchwasser (kein Trinkwasser!) ist grundsätzlich gestattet. Für die Nutzung eines Standrohrs für Trinkwasserzwecke ist zwingend ein Installateur für die Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen und eine Anmeldung ( Anmeldung Trinkwasseranlage) der Anlage durch den Installateur erforderlich.
Das Standrohr wird nach der Bestellung drei Arbeitstage für Sie reserviert. - Sie können das Standrohr zu folgenden Zeiten abholen:
Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr - Zur Abholung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Führerschein.
- Bitte nutzen Sie die Werkseinfahrt der Zentralen Geschäftsniederlassung von MVV Energie AG in der Neckarvorlandstraße 11-15, 68159 Mannheim. Die Standrohrausgabe befindet sich rechts im Werkshof.
- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der MVV Energie AG für die Vermietung von Standrohren mit Wasserzählern (siehe Antrag Standrohr).
- Für Rückfragen zur Abholung/Rückgabe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns dazu von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0621 290 -2693.
Hinweise zur Abrechnung von Abwassergebühren
MVV Energie AG rechnet im Namen und im Auftrag des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Stadt Mannheim die Abwassergebühren ab.
In der Abwassersatzung der Stadt Mannheim ist geregelt, dass auch bei Standrohren grundsätzlich Abwassergebühren in Höhe der entnommenen Wassermenge berechnet werden. Die Höhe der Abwassergebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt Abwassergebühren der Stadt Mannheim. Die Abwassermenge, Kosten für das Frischwasser sowie die Mietkosten für das Standrohr werden Ihnen durch die MVV Energie AG in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Nutzen Sie das Frischwasser so, dass es nicht oder nur zum Teil in die öffentliche Kanalisation gelangt, können Sie eine Befreiung von den Abwassergebühren beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim, Käfertaler Straße 265, 68167 Mannheim, Telefon: 0621 293-5244, beantragen.
Sobald uns der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim die Befreiung von der Abwassergebühr bestätigt, wird keine Abwassergebühr berechnet.